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Beschluss Nr. 31/2023
Der Gemeinderat beschließt über die Jahresrechnung 2022 der Initiativgruppe Kindertagestätte „Kita Kunterbunt“ e.V.

Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort
Die eingereichte Jahresrechnung belegt, dass 1.208,52 € zu wenig Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurden. Diese Nachzahlung ist entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. und der Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V. auszugleichen, d.h. die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. zahlt den Fehlbetrag an die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V.

Bereich Tagespflege
Die Abrechnung für diesen Bereich ergab, dass die Initiativgruppe von der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. noch einen Kommunalanteil in Höhe von 2.287,87 € erhält.
Somit beläuft sich die Nachzahlung an die Initiativgruppe Kindertagestätte „Kita Kunterbunt“ e.V. auf insgesamt 3.496,39 €.

Betriebskosten pro Platz
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereiche mit der Jahresrechnung 2022 bestätigt.

Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 4 Stimmenthaltungen, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 32/2023
Der Gemeinderat beschließt über die Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2023.
Mit der Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurden auch die Betriebskosten pro Platz ermittelt. Die ungekürzten Elternbeiträge werden ab dem 01.09.2023 wie folgt angepasst:

Krippe/Tagespflege: 260,00 €     
Kindergarten:            130,00 €      
Hort:                            68,00 €

Der Sachverhalt wird mit dem Jugendamt des Erzgebirgskreises und der Initiativgruppe

Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V. abgestimmt.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 2 Stimmenthaltungen, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 33/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2023 und beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, 4 Stimmenthaltungen

Beschluss Nr. 34/2023
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung „Teilersatzneubau und Instandsetzung der Brücke BW 142045 Bahnhofstraße in Gelenau“ an das Unternehmen BMB Bau GmbH, Schwarzenberg zum Bruttoangebotspreis von 152.297,16 €.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 35/2023
Der Gemeinderat beschließt den Rückkauf der Flurstücke 1018/88, 1018/89 und T. v. 1015/85 nach Ablauf der notariell vereinbarten Bauverpflichtung von der Wahl Grundbesitz GmbH.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 36/2023
Der Gemeinderat berät zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Herold“ – Fassung vom 04/2023 in der Stadt Thum, Erzgebirgskreis und stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Gelenau durch diese Planung nicht berührt werden.
Ergebnis der Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 37/2023
Der Gemeinderat beschließt ein pauschales Nutzungsentgelt für die Nutzung von gemeindeeigenen Sportstätten für die eingetragenen Vereine der Gemeinde Gelenau ab dem Jahr 2023 wie folgt zu erheben:

1. Sportareal „Erzgebirgsblick“:                 Sportareal Halle:      32,00 € / Std. inkl. Umsatzsteuer
                                                                  Sportareal Platz:       10,00 € / Std. inkl. Umsatzsteuer
2. Halle Volkshaus:                                    25,00 € / Std. inkl. Umsatzsteuer
3. Turnhalle Pestalozzi-Grundschule        14,00 € / Std. inkl. Umsatzsteuer

Die für das Jahr 2022 als Abschläge erhobenen Stundensätze für die Betriebskosten werden als endgültige Stundensätze für das Jahr 2022 bestätigt, ein separates Nutzungsentgelt für 2022 wird nicht erhoben. Zukünftig werden den eingetragenen Vereinen keine weiteren Betriebskosten für die Nutzung der v.g. gemeindeeigenen Sportstätten berechnet.
Die Nutzung durch Kindersportverein ist nach wie vor bis zu einem Alter von 16 Jahren frei von Entgelten und Betriebskosten.
Ein Nutzungsentgelt für die Nutzung von gemeindeeigenen Räumen und Grundstücken für Einzelnutzer wird weiterhin nicht erhoben. Diese werden wie bisher durch direkte Ablesung der Verbrauchsstellen für die Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 38/2023
Der Gemeinderat beschließt ein pauschales Nutzungsentgelt für die Nutzung des Sportareals durch die Freie Schule Erzgebirgsblick gGmbH stufenweise ab dem Jahr 2023 bis 2025 wie folgt zu erheben:

                                                                          2023              2024               2025
                Sportareal Halle (2-Feld):                40,00 €           45,00 €           50,00 €
                Sportareal Platz:                              10,00 €           12,00 €           15,00 €

Die für das Jahr 2022 als Abschläge erhobenen Stundensätze für die tatsächlichen Betriebskosten (ohne Abschreibungen) werden als endgültige Stundensätze für das Jahr 2022 bestätigt. Ein separates Nutzungsentgelt für 2022 wird nicht erhoben. Zukünftig werden der Freien Schule Erzgebirgsblick gGmbH keine tatsächlichen Betriebskosten mehr für die Nutzung des Sportareals „Erzgebirgsblick“ berechnet.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, 2 Befangenheiten

Beschluss Nr. 39/2023

1. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Frau Corina Schneider in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Frau Katja Schiller in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Frau Susanne Freifrau Karg von Bebenburg-Jungbluth in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.
4. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Herrn Peter Frank Weidig in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.
5. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Herrn Stev Maneck in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 40/2023
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2023.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 41/2023
nicht öffentlich

Beschluss Nr. 42/2023
nicht öffentlich

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