Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
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    Jahresrückblick 2024

    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Jahresrückblick 2024

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

    Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

    Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

    Eintragungsverfügung
    Entwurf Bestandsblatt
    Karte
    Karte

    Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

    Bekanntachung Vorentwurf
    Planzeichnung Vorentwurf
    Begründung Vorentwurf

    Gälner Hymne NEU!

    Beschluss Nr. 53-1/2023
    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau wägt die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2023 gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) im Punkt: 12.1 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Chemnitz einzeln ab und beschließt das Abwägungsergebnis.
    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit von der Behandlung der Stellungnahmen in Kenntnis zu setzen.
    Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

    Beschluss Nr. 53-2/2023
    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau wägt die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2023 gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) im Punkt: 18.2.1 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Leipzig einzeln ab und beschließt das Abwägungsergebnis.
    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit von der Behandlung der Stellungnahmen in Kenntnis zu setzen.
    Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

    Beschluss Nr. 53/2023
    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau wägt die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2023 gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) ab und beschließt das Abwägungsergebnis.
    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit von der Behandlung der Stellungnahmen in Kenntnis zu setzen.
    Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

    Beschluss Nr. 54/2023
    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau beschließt den Bebauungsplan „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom August 2023 als Satzung.
    2. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt

    3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten von jedermann eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
    Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

    Beschluss-Nr. 55/2023
    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14- 20-06/1 Erweiterung Gewerbegebiet B 95 - 3. BA“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung in der Fassung vom Juli 2023 und Umweltbericht in der Fassung vom April 2023.
    2. Der Gemeinderat beschließt, die vollständigen Planunterlagen für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde/Erzgeb. öffentlich auszulegen sowie im Landesportal Bauleitplanung zu veröffentlichen.
    3. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
    4. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
    Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

    Beschluss-Nr. 56/2023 - nichtöffentlich
    Der Gemeinderat beschließt den Verkaufspreis für das „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“.

    Veranstaltungen in Gelenau

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    Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

    Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 18.00 Uhr
    Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.00 Uhr
    Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

     

     
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