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Beschluss Nr. 001/2024
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2022 in der von Falk Slomiany & Koll. GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüften Fassung mit folgendem Stand:

Ergebnisrechnung in €
Ordentliche Erträge                                                                                        7.445.684,10
Ordentliche Aufwendungen                                                                            7.096.103,40
Ordentliches Ergebnis                                                                                       349.580,70
Außerordentliche Erträge                                                                                  242.500,63
Außerordentliche Aufwendungen                                                                      230.849,92
Sonderergebnis                                                                                                   11.650,71
Gesamtergebnis                                                                                              361.231,41

Bestandsentwicklung der liquiden Mittel in €
Anfangsbestand per 01.01.2022                                                                    2.361.668,67
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                  428.079,58
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                                               -1.075.770,96
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen                                                -115.886,84
Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2022                                            1.598.090,45
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr        -763.578,22

Der Jahresabschluss 2022 schließt zum Stichtag 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 47.731.137,81 € ab.
Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2022 32.638.032,58 €.

Der Überschuss aus dem Sonderergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses und der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis der ordentlichen Rücklage zugeführt.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 002/2024

Der Gemeinderat beschließt den Verzicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88b SächsGemO zum 31.12.2024.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 003/2024
Der Gemeinderat beschließt, folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben an Frau Jolina Drechsel und Frau Bärbel Meyer zu übertragen:
1. Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,
2. Vollzug der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienen den Anlagen und Einrichtungen
    gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

3. Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,
4. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,
5. Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,
6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
7. Vollzug der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589)
    geändert worden ist,

8. Vollzug des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden
    ist, und

9. Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Die Zuständigkeiten des Polizeivollzugsdienstes bleiben unberührt.

Die Übertragung tritt mit erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 004/2024
Der Gemeinderat beschließt die Anberaumung einer Einwohnerversammlung für Dienstag, den 24. September 2024 um 18:00 Uhr, im Volkshaus Gelenau, Ernst-Thälmann-Straße 14, vorbehaltlich der Zustimmung des neu gewählten Gemeinderates.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 005/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2024 und beschließt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Gemeinde und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 006/2024

Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 2 Stimmenthaltungen

Beschluss Nr. 007/2024
Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 008/2024

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Mahd der gemeindeeigenen Grünflächen im Jahr 2024 an das Unternehmen Druckerei Baldauf, Gelenau, mit einer Auftragssumme von 23.426,04 € zu vergeben.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 009/2024
Der Beschluss wurde nicht gefasst.

Beschluss Nr. 010/2024
Der Gemeinderat berät zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 mit redaktionellen Änderungen in der Gemeinde Drebach, Erzgebirgskreis und stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Gelenau durch diese Planung nicht berührt werden.
Ergebnis der Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

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Mittwoch 8.15 – 10.00 Uhr
Donnerstag 8.15 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
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Bei dringenden Angelegenheiten bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

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