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Beschluss Nr. 065/2025 – Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien“ in der Gemeinde Gelenau auf den Flurstücken T.v. 1343/1, 1344, T.v. 1345, T.v. 1346, T.v. 1347, T.v. 1348, 1221, 1222, 1223, 1225, 1218, 1209, 1205, 1205/1, 1205/b, 1205/c, 1205/d, T.v. 1355, 1356, T.v. 1357, T.v. 1360, 1360/2, 1180, 1181, 1154/1, 1182, 1183/2, 1183/3, 1184/1, 1185, 1186, 1187, 1188, 1189, 1190, 1191/1, 1192/1, 1193/1, 1170/1, 1169/1, 1171, 1172, 1173, 1174, 1175, 1176, 1177, T.v. 1178, T.v. 1151/1, 1155/1, 1143/1, 1145, 1146, 1147, 1148, T.v. 1150, T.v. 1120, 1126/1, 1154/2, 1144/3, 1144/1, 1125, 1124, 1119, 1118, T.v. 1117, 1116, 1363, 1364 und 1362 der Gemarkung Gelenau auf einer Fläche von ca. 74 ha. Die Fläche befindet sich nördlich der Eisenstraße, zwischen dem Wald und der Straße.
Der Bebauungsplan stellt die Entwicklung eines Vorranggebietes für regenerative Energien in der Gemeinde dar.
Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Verfahren nach BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem als Anlage 1 beigefügtem Übersichtslageplan dargestellt.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 066/2025 – Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauG
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien“ der Gemarkung Gelenau/Erzgeb. für die Flurstücke T.v. 1343/1, 1344, T.v. 1345, T.v. 1346, T.v. 1347, T.v. 1348, 1221, 1222, 1223, 1225, 1218, 1209, 1205, 1205/1, 1205/b, 1205/c, 1205/d, T.v. 1355, 1356, T.v. 1357, T.v. 1360, 1360/2, 1180, 1181, 1154/1, 1182, 1183/2, 1183/3, 1184/1, 1185, 1186, 1187, 1188, 1189, 1190, 1191/1, 1192/1, 1193/1, 1170/1, 1169/1, 1171, 1172, 1173, 1174, 1175, 1176, 1177, T.v. 1178, T.v. 1151/1, 1155/1, 1143/1, 1145, 1146, 1147, 1148, T.v. 1150, T.v. 1120, 1126/1, 1154/2, 1144/3, 1144/1, 1125, 1124, 1119, 1118, T.v. 1117, 1116, 1363, 1364 und 1362 der Gemarkung Gelenau/Erzgeb..
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 067/2025 – Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Bau GB
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beschließt in seiner Sitzung am 20.11.2025 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien“
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 068/2025 – Ankauf eines Flurstückes im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien"
Der Gemeinderat beschließt, das besondere Vorkaufsrecht gemäß Satzung geltend zu machen  und das Flurstück 1155/1 zum vereinbarten Kaufpreis von 70.563,93 €, zzgl. Notar- und
Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer (3881,02 €), zu kaufen.
Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Vertrages beauftragt.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 2 Stimmenthaltungen

Beschluss Nr. 069/2025 – Abschluss eines Durchführungsvertrages zur Kostenbeteiligung des "Freie Schule Erzgebirgsblick e.V." an der geplanten Baumaßnahme zur Errichtung eines funktionalen Erweiterungsbaus mit barrierefreiem Begegnungszentrum
Der Gemeinderat bestätigt den Entwurf des vorliegenden Durchführungsvertrages und beauftragt den Bürgermeister den Vertrag abzuschließen.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 070/2025 – Verkauf von Grundstücken
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der Flurstücke 1018/88, 1018/89 und einen 800 m² großen Teil aus Flurstück 1018/85 an Eva und André Dwinger oder durch eine sie vertretene Gesellschaft für einen Gesamtpreis von 85.693,00 € (84.665,00 € + 1.028,00 €).
Der Bürgermeister wird mit dem Vollzug des Vertrags beauftragt.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 071/2025 – Kauf von 5 Straßenlichtmasten
Der Gemeinderat berät und beschließt die Beschaffung von 5 Stück Lichtmasten vom Anbieter  Leipziger Leuchten zum Angebotspreis von 7.720,13 €.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 072/2025 – Anpassung der Preise für Annoncen im Amtsblatt Gelenau
Der Beschluss wurde zurückgenommen. 

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