Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
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    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Reko Sporthalle Pestalozzi-Grundschule Gelenau, 2.BA, Sanierung Sanitäranbau

    Foerderlogo europaeischer landwirtschaftsfonds

    Der vorhandene Sanitärtrakt mit Umkleidebereich in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es ist keine Toilette für Lehrer vorhanden und die Toiletten für die Schüler sind nicht ausreichend.

    Im geplanten Vorhaben wird der Sanitärtrakt komplett entkernt, die Raumaufteilung neu strukturiert und bedarfsgerecht hergestellt. Es wird weiterhin eine barrierefreie Toilette mit Dusche hergestellt. Weiterhin werden wärmeschutztechnische Maßnahmen umgesetzt.

    Zielsetzung ist die Verbesserung/Herstellung der Barrierefreiheit sowie die Herstellung von bedarfsgerechten Sanitäranlagen für die Schulnutzung und die wärmeschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudeteils.

    Diese Maßnahme wird gefördert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER).

    Gälner Hymne NEU!

    Beschluss Nr. 11/2017
    In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gelenau wurde der neue Wehrleiter gewählt. Der Gemeinderat erteilt dazu seine Zustimmung.

    Beschluss Nr. 12/2017
    In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gelenau wurde der neue Stellvertreter des Wehrleiters gewählt. Der Gemeinderat erteilt dazu seine Zustimmung.

    Beschluss Nr. 13/2017
    Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2014 in der vorliegenden von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit nachfolgend aufgeführtem Stand fest:

    Jahresabschluss zum 31.12.2014:
    Ordentliches Ergebnis 246.003,89 EUR
    Sonderergebnis 13.771,11 EUR
    Gesamtergebnis 259.775,00 EUR
    Bilanzsumme 41.239.914,55 EUR

    Veränderung des Finanzmittelbestandes im
    abgeschlossenen Haushaltsjahr -190.550,00 EUR
    Endbestand an Zahlungsmitteln 2.502.648,46 EUR

    Gemäß § 25 SächsKomHVO-Doppik wurden der Überschuss des Jahresergebnisses in Höhe von 259.775,00 EUR und auch die Rücklage in Höhe von 10.553,92 EUR für die Deckung der Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren verwendet.

    Beschluss Nr. 14/2017
    Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung - Errichtung Wohnmobilstellplatz - an das Unternehmen STB Straßenbau GmbH, 09427 Ehrenfriedersdorf, zum Angebotspreis von 214.027,00 EUR zu vergeben.

    Beschluss Nr. 15/2017
    Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Wohnpark Volkshaus“ Flurstück Nr. 1004/4 und Teilstück des Flurstücks Nr. 1004/5 der Gemarkung Gelenau.

    Beschluss Nr. 16/2017
    Der Gemeinderat beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das gesamte Grundstück Flurstück Nr. 1004/4 der Gemarkung Gelenau.

    Beschluss Nr. 17/2017
    Der Gemeinderat stimmt einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 150 TEUR für den Erwerb des Flurstücks 1004/4 der Gemarkung Gelenau zu.

    Beschluss Nr. 17-1/2017
    Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Vorkaufsrecht für das Grundstück Flurstück 1004/4 der Gemarkung Gelenau auszuüben.

    Beschluss Nr. 18/2017
    Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaates Sachsen in Straf- und anderen Verfahren (VwV Rechtsschutz) für die Bediensteten der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. entsprechend anzuwenden.

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    Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

    Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 18.00 Uhr
    Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.00 Uhr
    Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

     

     
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