Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
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    Jahresrückblick 2024

    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Jahresrückblick 2024

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

    Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

    Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

    Eintragungsverfügung
    Entwurf Bestandsblatt
    Karte
    Karte

    Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

    Bekanntachung Vorentwurf
    Planzeichnung Vorentwurf
    Begründung Vorentwurf

    Gälner Hymne NEU!

    • Der Zutritt zum Wohnmobilplatz ist nur den Benutzern des Stellplatzes gestattet.
    • Der Wohnmobilplatz ist für Wohnmobile und Caravangespanne geeignet. Für Zelte sind keine Plätze vorgesehen.
    • Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung des Stellplatzes und seiner Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
    • Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen.
    • Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die kostenpflichtigen Stromsäulen.
    • Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herab fallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung.
    • Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Wohnmobilplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
    • Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen.
    • Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist untersagt. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seinem Weggang vollständig wieder in Ordnung zu bringen.
    • Grillen ist auf dem Stellplatz gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden.
    • Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht!
    • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören.
    • Der Wohnmobilstellplatz ist kostenpflichtig.
    • Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten Fahrzeugen genutzt werden.
    • Der Platz ist unbewacht. Benutzung und Befahren des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen.
    • Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten.
    • Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.
    • Mit dem Abstellen des Wohnmobils akzeptieren Sie unsere Platzordnung.

    Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb.
    Rathausplatz 1, 09423 Gelenau
    Tel.: (+49) 37297 84960

    Veranstaltungen in Gelenau

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