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Jahresrückblick 2023

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Amtsblatt

1.Seite Dezember 23

Gälner Hymne NEU!

Beschluss Nr. 01/2018
Der Gemeinderat beschließt die Anberaumung von Einwohnerversammlungen für 7. März 2018, 19.00 Uhr, im Speisesaal der Kindertagesstätte der „Villa Kunterbunt“ Gebäude II, Straße der Einheit 216 und 8. März 2018, 19.00 Uhr, im Rats- und Trausaal im Rathaus, Rathausplatz 1.

Beschluss Nr. 02/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung – Komplettrückbau des Wohngebäudes Straße der Befreiung 5 in 09423 Gelenau an das Unternehmen Sippel & Sohn, 08289 Aue zum Angebotspreis von 32.496,88 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 03/2018
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinie über Zuwendungen an gemeinnützige Vereine der Gemeinde Gelenau wie folgt:

1. Punkt 5 wird durch Punkt 5.3. wie folgt ergänzt:
5.3. Abweichend von der Zuwendung gemäß Punkt 5.1. und 5.2. werden für den BSV Gelenau e. V., den RSK „Jugendkraft 1898“ ‚Gelenau e. V. und den LV 90 Erzgebirge e. V. jährlich Pauschalförderungen gewährt. In dieser Pauschalförderung sind neben einem Grundbetrag und einem Betrag für ständige überregionale Veranstaltungen folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Anzahl der gesamten Vereinsmitglieder
- Anzahl der Gelenauer Vereinsmitglieder
- Anzahl der im Verein organisierten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Kinderfaktor)
Die sich hieraus ergebende Höhe der Zuwendung ist jährlich neu zu ermitteln,
wobei die jeweiligen Mitgliederzahlen zum 01.01. des Vorjahres zugrunde zu legen sind.
Mit dieser Pauschalförderung entfällt der Anspruch auf weitere Zuwendung entsprechend der vorliegenden Richtlinie.

2. Satz 1 im Punkt 7 wird wie folgt geändert und um Satz 2 ergänzt:
Die Zuwendungen sind schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars bis zum
28.02. für das laufende Jahr bei der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist eine spätere Beantragung möglich.

3. Die Sätze 2 bis 4 nach Punkt 7.2. entfallen.

Veranstaltungen in Gelenau

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Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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