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    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Reko Sporthalle Pestalozzi-Grundschule Gelenau, 2.BA, Sanierung Sanitäranbau

    Foerderlogo europaeischer landwirtschaftsfonds

    Der vorhandene Sanitärtrakt mit Umkleidebereich in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es ist keine Toilette für Lehrer vorhanden und die Toiletten für die Schüler sind nicht ausreichend.

    Im geplanten Vorhaben wird der Sanitärtrakt komplett entkernt, die Raumaufteilung neu strukturiert und bedarfsgerecht hergestellt. Es wird weiterhin eine barrierefreie Toilette mit Dusche hergestellt. Weiterhin werden wärmeschutztechnische Maßnahmen umgesetzt.

    Zielsetzung ist die Verbesserung/Herstellung der Barrierefreiheit sowie die Herstellung von bedarfsgerechten Sanitäranlagen für die Schulnutzung und die wärmeschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudeteils.

    Diese Maßnahme wird gefördert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER).

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Gälner Hymne NEU!

    Beschluss Nr. 16/2018
    Der Gemeinderat beschließt, die Leistung Los 2 - Wassertechnik Lehrschwimmbecken Pestalozzi-Grundschule an das Unternehmen Schwimmbadservice Häse, Leipzig, zum Angebotspreis von 52.356,32 EUR zu vergeben.

    Beschluss Nr. 17/2018
    Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus Flurstück 499 (neu voraussichtlich 499/10) der Gemarkung Gelenau mit einer Grundstücksfläche von ca. 1.405 m² zum Kaufpreis von 30,00 EUR/m². Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Vermessung. Die Käufer tragen anteilig die Kosten für die abwasserseitige Erschließung der Teilfläche aus Flurstück 499. Es soll die Eintragung eines Wiederkaufsrechts zugunsten der Gemeinde Gelenau erfolgen für den Fall, dass die Bauverpflichtung nicht binnen 2 Jahren ab Besitzübergang des Grundstücks erfüllt wird.

    Beschluss Nr. 18/2018
    Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Flurstücks 500 der Gemarkung Gelenau mit einer Fläche von 1.380 m² und eines Teilstücks aus Flurstück 499a mit einer Fläche von ca. 2.490 m² zu einem Kaufpreis von 23,40 EUR/m². Die Kaufpreisfälligkeit soll erst entstehen, wenn die Vertragsfläche vollständig von Bauschutt beräumt ist, ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung des Bauschutts vorliegt und der Untergrund als Baugrund nutzbar ist. Alternativ und vorzugsweise sollen Parzellen durch den derzeitigen Eigentümer direkt an Interessenten zur Eigenheimbebauung vermarktet werden. Die durch die Gemeinde Gelenau dann zu erwerbende Fläche und der zu zahlende Kaufpreis reduziert sich in diesem Fall um 23,40 EUR/m² Grundstücksfläche. Für anfallende Erschließungskosten soll mit den Kaufinteressenten eine Ablösevereinbarung geschlossen werden.

    Beschluss Nr. 18-1/2018
    Der Gemeinderat beschließt die finanziellen Mehraufwendungen in Höhe von 76.000 EUR für das Bauvorhaben Ausbau Radweg „Eisenstraße“ in Gelenau. Die Finanzierung des höheren Eigenanteils erfolgt aus zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln der Investitionspauschale für das Jahr 2018 in Höhe von 70.000 EUR und für das Jahr 2019 in Höhe von 30.300 EUR.

    Beschluss Nr. 19/2018
    Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses und nachträgliche Eintragung von Flurstücken, die bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses der öffentlichen Feld- und Waldwege nach § 54 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 SächsStrG vergessen wurden, für den öffentlichen Feld- und Waldweg „Eisenstraße“. Die Eigentümer sind von der geplanten Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses zu informieren.
    Auf die öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses
    im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.

    Beschluss Nr. 20/2018
    Jahresrechnung 2017 der Initiativgruppe Kindertagestätte „Kunterbunt“ e. V. Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort: Die eingereichte Jahresrechnung belegt, dass 30.081,23 EUR zuviel Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurde. Dieser Betrag ist entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. auszugleichen, d. h. die Initiativgruppe hat diesen Betrag der Gemeinde zurückzuerstatten.
    Bereich Tagespflege:
    Für die Tagespflegestelle wird der entstandene Fehlbetrag zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.270,14 EUR durch die Gemeinde Gelenau getragen. Der Rückzahlungsbetrag aus beiden Abrechnungen in Höhe von 26.811,09 EUR wird 2019 zusätzlich im Haushalt der Gemeinde für Baumaßnahmen/Instandhaltungsmaßnahmen am/im Gebäude II der Kita Kunterbunt e. V., Straße der Einheit 216, eingestellt.
    Betriebskosten pro Platz:
    Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereiche mit der Jahresrechnung 2017 bestätigt.
    Auf die öffentliche Bekanntmachung der Betriebskosten 2017 im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.

    Beschluss Nr. 21/2018
    Die Berechnung der Betriebskosten der Kindertagesstätte pro Platz für das Jahr 2017 ergab, dass in den Bereichen Krippe/Tagespflege und Kindergarten die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzen bei den Elternbeiträgen nicht erreicht werden. Daher soll ab dem 01.09.2018 folgende Anpassung der Elternbeiträge erfolgen:
    Bereich Krippe/Tagespflege Erhöhung um 6,00 EUR auf 201,00 EUR
    Bereich Kindergarten Erhöhung um 3,00 EUR auf 98,00 EUR
    Der Sachverhalt wurde mit dem Jugendamt des Erzgebirgskreises und der Initiativgruppe
    Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. abgestimmt.

    Beschluss Nr. 22/2018
    Der Gemeinderat stimmt der in Bezug auf Beschluss Nr. 46/2017 veränderten Abwicklung hinsichtlich der Bestellung und Finanzierung der Ausgleichsleistung zur Fortführung des Ortsverkehrs Gelenau bis zum 31.12.2019 zu. Mit der Wiedererteilung der Liniengenehmigung für die Linie 209 bestellt der Landkreis als Aufgabenträger die RVE GmbH mit der Verkehrsleistung des Ortsverkehrs Gelenau. Die Ausgleichsleistungen sind nicht mehr an die RVE GmbH, sondern an den Erzgebirgskreis zu erbringen. Der Gemeinderat stimmt der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Landkreis sowie dem Dienstleistungsauftrag des Erzgebirgskreises an die RVE GmbH zu.

    Beschluss Nr. 23/2018
    Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme folgender Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu:
    Frau Grit Forchheim
    Frau Susanne Freifrau Karg von Bebenburg-Jungbluth
    Frau Mandy Fiedler
    Herr Manuel Gottschalk
    Herr Günther Hertzsch
    Herr Frank Weidig
    Auf die öffentliche Bekanntmachung zur Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. für Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Marienberg für die Jahre 2019 bis 2023 im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.

    Beschluss Nr. 24/2018
    Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2018.
    Beschluss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

    Beschluss Nr. 25/2018
    Der Gemeinderat befürwortet die Erarbeitung einer Zweckvereinbarung zur Erschließung eines Gewerbegebiets Heinzebank II.

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