Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
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    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

    Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

    Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

    Eintragungsverfügung
    Entwurf Bestandsblatt
    Karte
    Karte

    Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

    Bekanntachung Vorentwurf
    Planzeichnung Vorentwurf
    Begründung Vorentwurf

    Gälner Hymne NEU!

    Beschluss Nr. 55/2019
    Der Gemeinderat beschließt die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel der Investitionspauschale (Stärkung des ländlichen Raums) für das Jahr 2019 in Höhe von 39.700 EUR für die Aufwendungen der Baumaßnahme Sportareal, speziell für die Maßnahme „Sicherheitsbeleuchtung“.

    Beschluss Nr. 56/2019
    Der Gemeinderat beschließt die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages vom 10.08.2018, Urkundenrolle Nr. 1615 für 2018 der beurkundenden Notarin Piehler, Thum, betr. Kauf des Flurstücks Nr. 500 und eines Teilstücks aus Flurstück 499a (jetzt Flurstück 499/1 der Gemarkung Gelenau. In diesem Zusammenhang sind eventuelle Schadenersatzansprüche der Gemeinde Gelenau geltend zu machen. Der Gemeinderat stimmt dem grundsätzlichen Verzicht auf die Erstattung von Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von bis zu 1,5 % des Kaufpreises zu, um dem Vertrag nicht im Wege zu stehen, sofern keine Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich sein sollte.

    Beschluss Nr. 57/2019
    Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebietes Bebauungsplan Nr. 14-20-06/1 – Gewerbegebiet B95 – 3. Bauabschnitt mit Stand vom 07.11.2019. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden dient der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und wird im Amtsblatt der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht. Mit diesem Entwurf erfolgt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Auf die amtliche Bekanntmachung der Auslegung in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.

    Veranstaltungen in Gelenau

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