Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
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    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

    Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

    Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

    Eintragungsverfügung
    Entwurf Bestandsblatt
    Karte
    Karte

    Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

    Bekanntachung Vorentwurf
    Planzeichnung Vorentwurf
    Begründung Vorentwurf

    Gälner Hymne NEU!

    Beschluss Nr. 58/2019
    Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2018 in der von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit folgendem Stand:

    Ergebnisrechnung

    in €

    Ordentliche Erträge

    5.865.325,40

    Ordentliche Aufwendungen

    5.713.661,36

    Ordentliches Ergebnis

    151.664,04

    Außerordentliche Erträge

    199.500,21

    Außerordentliche Aufwendungen

    73.797,68

    Sonderergebnis

    125.702,53

    Gesamtergebnis

    277.366,57


    Bestandsentwicklung der liquiden Mittel

    in €

    Anfangsbestand per 01.01.2018

    2.892.904,67

    Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

    413.453,41

    Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

    –678.719,89

    Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

    -11.251,25

    Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2018

    2.616.386,94

    Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr

    –276.517,73

    Der Jahresabschluss 2018 schließt zum Stichtag 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 44.486.050,14 € ab. Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2018 32.787.695,26 €. Die Minderung des Basiskapitals resultiert aus der Anwendung der Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO. Demnach können die Restbuchwerte von Altvermögensgegenständen mit dem Basiskapital verrechnet werden, wenn sie durch Nachaktivierung, die nach dem 31.12.2017 erfolgen, zu Neuvermögensgegenständen werden (sog. „Umswitch-Effekt). Die Gemeinde Gelenau macht von diesem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch. Wegen der Nach-aktivierung an den Vermögensgegenständen „Schulgebäude PGS mit Altbau“ und „Schul-gebäude FSE Altbau mit Verbinder“ werden insgesamt 2.713 T€ in der Form eines Passivtauschs in eine speziell für die Ausnutzung des oben genannten Wahlrechts zu bildende Rücklage übertragen.

    Die Überschüsse des ordentlichen und des Sonderergebisses werden wie folgt in die Rücklagen zugeführt:
    - zweckgebundene Rücklage für zukünftige bisher nicht abschätzbare Schadensereignisse 10 T€
    - Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 141 T€          
    - Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 126 T€

    Beschluss Nr. 59/2019
    Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 in der als Entwurf vorliegenden Form mit Haushaltsplan und Anlagen nach den Bestimmungen des Gesetzes über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen.

    Beschluss Nr. 60/2019
    Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Grundstücke Flurstück Nr. 466 a, 483/5 und 483/8 der Gemarkung Gelenau.

    Beschluss Nr. 61/2019
    Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Grundstücks Flurstück 20 f der Gemarkung Gelenau.

    Beschluss Nr. 62/2019
    Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister gegenüber der RVE darauf hinzuwirken, dass

    1. die Taktminuten im Fahrplan des Ortsverkehrs Gelenau in Abänderung des seit 15.12.2019 geltenden Fahrplans an den Wochentagen Montag bis Freitag schnellstmöglich an die geltenden Taktminuten im Samstagsfahrplan angeglichen und
    2. in den veröffentlichten Fahrplantabellen des Ortsverkehrs als End- und Anfangshaltestelle in Obergelenau die Haltestelle „Fritz-Reuter-Siedlung“ vorgesehen und die Darstellung der Anschlüsse entsprechend angepasst sowie in den Fahrplantabellen der Linie 210 alle möglichen Anschlüsse zum und vor Ortsverkehr ausgewiesen werden.

    Beschluss Nr. 63/2019
    Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 1. Halbjahr 2020.

    Veranstaltungen in Gelenau

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    Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

    Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 18.00 Uhr
    Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.00 Uhr
    Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

     

     
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