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Beschluss Nr. 42/2020 einschließlich Beschluss Nr. 42-1/2020
Der Haushaltsplan der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e. V. für das Jahr 2021 wird wie eingereicht bestätigt. Den Eigenanteil an den Betriebskosten erbringt die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e. V. durch Unterstützung der Gemeindeverwaltung bei der Ausgestaltung der Seniorenweihnachtsfeiern, Basteln der Geschenke für beide Seniorenweihnachtsfeiern, Organisation und Ausgestaltung des örtlichen Kinderfestes und Renovierung von Gruppenzimmern – finanzieller Wert 11.975,00 EUR. Des Weiteren finanziert die Initiativgruppe die Rückzahlung des bestehenden Darlehens in Höhe von 9.000,00 EUR (Jahresrate) ebenfalls aus eigenen Mitteln. Somit beläuft sich der Eigenanteil an den Betriebskosten auf 20.975,00 EUR. Die Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. hat der Gemeindeverwaltung Gelenau per 30.06.2021 eine Plan-Ist-Abrechnung und monatlich (bis 10. des Folgemonats) eine Übersicht über die Auslastung der Einrichtung und über den Einsatz des pädagogischen Personals vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten wird entsprechend des bestätigten Haushaltsplanes für das Jahr 2021 ausgefertigt. Die Kosten für die Lohnbuchhaltung sind – wie im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2019 aufgefordert – zu senken. Kann durch die Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. keine Erklärung für die wie nach wie vor hohen Kosten für die Lohnbuchhaltung erbracht werden, ist die Differenz zu den durchschnittlichen marktüblichen Preisen durch die Initiativgruppe selbst zu tragen. Im Plan enthaltene Mittel in der Position Spielplatz Gebäude II sollen prioritär für die Umstrukturierung Tagespflege verwendet werden.

Beschluss Nr. 43/2020
Der Beschluss Nr. 27/2020 des Gemeinderates sieht bis Ende des Jahres 2022 keine Sonderzahlungen vor. Die Beschäftigten der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. erhalten auf Grundlage des Sondertarifvertrages 2020 die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 85 %.

Beschluss Nr. 44/2020 einschließlich Beschluss Nr. 44-1/2020
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 in der als Entwurf vorliegenden Form mit Haushaltsplan und Anlagen nach den Bestimmungen des Gesetzes über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen. Die Mittel unter „Auszahlung für Baumaßnahmen“ im Teilfinanzhaushalt B, Produkt 211101 (Pestalozzi-Grundschule), Maßnahme 507 (Grundhafte Sanierung Turnhalle PGS) – Seite 174 des Haushaltsplanentwurfs – dürfen erst zur Auszahlung kommen, wenn der Gemeinderat ein Konzept für den Bauablauf beraten und beschlossen hat.

Beschluss Nr. 45/2020
Der Gemeinderat beschließt den Verzicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach §88b SächsGemO zum 31.12.2021.

Beschluss Nr. 46/2020
Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben der Firma Sabowind GmbH in Freiberg das Einvernehmen „Errichtung von 4 Windenergieanlagen in der Gemeinde Amtsberg“ nicht zu erteilen.

Beschluss Nr. 47/2020
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 1. Halbjahr 2021.

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