Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
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    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Reko Sporthalle Pestalozzi-Grundschule Gelenau, 2.BA, Sanierung Sanitäranbau

    Foerderlogo europaeischer landwirtschaftsfonds

    Der vorhandene Sanitärtrakt mit Umkleidebereich in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es ist keine Toilette für Lehrer vorhanden und die Toiletten für die Schüler sind nicht ausreichend.

    Im geplanten Vorhaben wird der Sanitärtrakt komplett entkernt, die Raumaufteilung neu strukturiert und bedarfsgerecht hergestellt. Es wird weiterhin eine barrierefreie Toilette mit Dusche hergestellt. Weiterhin werden wärmeschutztechnische Maßnahmen umgesetzt.

    Zielsetzung ist die Verbesserung/Herstellung der Barrierefreiheit sowie die Herstellung von bedarfsgerechten Sanitäranlagen für die Schulnutzung und die wärmeschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudeteils.

    Diese Maßnahme wird gefördert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER).

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Gälner Hymne NEU!

    Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb.

    CDU – zugeteilte Sitze: 6

    1. Fleischer, Ole
    2. Dietze, Roger
    3. Oesterreich, René
    4. Beier, Silvio
    5. Dwinger, André
    6. Hofmann, Andreas

    Liste Gelenau – zugeteilte Sitze: 4

    1. Schröer, David
    2. Stiegler, Andy
    3. Finsterbusch, Viktoria
    4. Arnold, Friedemann

    Wählervereinigung Gelenau – zugeteilte Sitze: 1

    1. Penzis, Robert

    BSW – zugeteilte Sitze: 1

    1. Hertzsch, Günther

    Vereine für Gelenau – zugeteilte Sitze: 4

    1. Böhm, Alexander
    2. Schmidt, Tanja
    3. Köhler, Stefan
    4. Preißler, Hans-Jörg

     Sitzverteilung nach dem vorläufigen Wahlergebnis

     

    Wahlbekanntmachung

     

    Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am Sonntag, dem 09. Juni 2024


    Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlenam 09. Juni 2024

     

    Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Gelenau/Ergeb.
    am 09. Juni 2024

     

    Formulare für Wahlvorschläge

    Pflichtunterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

    Parteien

    Mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen

    Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung

     

    Optional bzw. bei Bedarf einzureichende Unterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

     

    ___________________________________________________________________________________________________________________

     

     
    Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

    Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2015 (BGBl. L S 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. L S. 2745, befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben.

    Im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindenden Europaparlaments- und Kommunalwahlen sowie der am 01.09.2024 stattfindenden Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

     

     

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