Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
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    Jahresrückblick 2024

    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Jahresrückblick 2024

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

    Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

    Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

    Eintragungsverfügung
    Entwurf Bestandsblatt
    Karte
    Karte

    Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

    Bekanntachung Vorentwurf
    Planzeichnung Vorentwurf
    Begründung Vorentwurf

    Gälner Hymne NEU!

    Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb.

    CDU – zugeteilte Sitze: 6

    1. Fleischer, Ole
    2. Dietze, Roger
    3. Oesterreich, René
    4. Beier, Silvio
    5. Dwinger, André
    6. Hofmann, Andreas

    Liste Gelenau – zugeteilte Sitze: 4

    1. Schröer, David
    2. Stiegler, Andy
    3. Finsterbusch, Viktoria
    4. Arnold, Friedemann

    Wählervereinigung Gelenau – zugeteilte Sitze: 1

    1. Penzis, Robert

    BSW – zugeteilte Sitze: 1

    1. Hertzsch, Günther

    Vereine für Gelenau – zugeteilte Sitze: 4

    1. Böhm, Alexander
    2. Schmidt, Tanja
    3. Köhler, Stefan
    4. Preißler, Hans-Jörg

     Sitzverteilung nach dem vorläufigen Wahlergebnis

     

    Wahlbekanntmachung

     

    Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am Sonntag, dem 09. Juni 2024


    Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlenam 09. Juni 2024

     

    Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Gelenau/Ergeb.
    am 09. Juni 2024

     

    Formulare für Wahlvorschläge

    Pflichtunterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

    Parteien

    Mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen

    Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung

     

    Optional bzw. bei Bedarf einzureichende Unterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

     

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    Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

    Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2015 (BGBl. L S 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. L S. 2745, befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben.

    Im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindenden Europaparlaments- und Kommunalwahlen sowie der am 01.09.2024 stattfindenden Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

     

     

    Veranstaltungen in Gelenau

    Kontakt zu uns

    Gemeindeverwaltung Gelenau
    Rathausplatz 1
    09423 Gelenau/Erzgebirge

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    Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

    Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 18.00 Uhr
    Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.00 Uhr
    Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

     

     
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