Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

   

    
aktuelles Aktuelles Veranstaltungen Kalender Aktivitäten Freizeit UnterkunftUrlaub
Wetter Wetter BauenBauen OrtsbusOrtsbus ÄrzteÄrzte Wohnmobilstellplatz

    Jahresrückblick 2024

    Amtsblatt

    1.Seite März 2025

    Jahresrückblick 2024

    Polizei

    Gelenau
    Ihr Bürgerpolizist vor Ort
    Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

    Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
    Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
    Markt 1
    09427 Ehrenfriedersdorf
    Telefon: +49 37341 5799-11
    Telefax: +49 37341 5799-18
    Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

    Sprechzeiten:
    dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
     
    Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

    Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

    Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

    Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

    Eintragungsverfügung
    Entwurf Bestandsblatt
    Karte
    Karte

    Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

    Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

    Bekanntachung Vorentwurf
    Planzeichnung Vorentwurf
    Begründung Vorentwurf

    Gälner Hymne NEU!

    Beschluss Nr. 31/2021
    1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beschließt die Auslegung des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der oberen Schule“ (Flurstücke 499/1; 500; 505; 506; 508/a und Teile der Flurstücke 499/2 und 508/3 der Gemarkung Gelenau) bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung M 1 : 500, dem Teil B – Text sowie dem Teil C – Begründung in der Fassung vom 03.06.2021. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
    2. Der Gemeinderat beschließt, die vollständigen Planungsunterlagen für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. öffentlich auszulegen sowie auf den Internetseiten der Gemeinde Gelenau und des Freistaates Sachsen - Zentrales Landesportal Bauleitplanung - zu veröffentlichen.
    3. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
    4. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
    Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung

    Beschluss Nr. 32/2021
    Der Gemeinderat beschließt die Forderungsrichtlinie der Gemeinde Gelenau mit den vorgebrachten Änderungen und Konkretisierungen zum 01.10.2021.
    Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung

    Beschluss Nr. 33/2021
    Der Gemeinderat beschließt, zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 die Fahrten des Ortsverkehrs Gelenau an Sonnabenden um eine Fahrt zu erweitern. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 EUR netto pro Jahr trägt die Gemeinde Gelenau.
    Ergebnis der Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen, 4 Stimmenthaltungen
    Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt und es verbleibt bei der bisherigen Taktung des Ortsverkehrs.

    Beschluss Nr. 34/2021
    Der Gemeinderat überträgt die Entscheidungen zur Vorbereitung und Durchführung der 750-Jahr-Feier auf den Festausschuss.
    Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

    Beschluss Nr. 35/2021 – nichtöffentlicher Teil
    Der Gemeinderat beschließt zum Verzicht auf Ansprüche aus Steuerforderungen.

    Beschluss Nr. 36/2021 – nichtöffentlicher Teil
    Der Gemeinderat beschließt zu einer Personalangelegenheit.

    Veranstaltungen in Gelenau

    Kontakt zu uns

    Gemeindeverwaltung Gelenau
    Rathausplatz 1
    09423 Gelenau/Erzgebirge

    phone  +49 37297 84960
    fax  +49 37297 849640
    mail  gemeinde@gelenau.de

    facebook  Gemeinde Gelenau Erzgebirge
    instagram  gemeinde.gelenau

    Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

    Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 18.00 Uhr
    Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.00 Uhr
    Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

     

     
    tourismus erzgebirgezwoenitztal greifensteiinegreifensteine