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Beschluss Nr. 37/2021
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2020 in der von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit folgendem Stand:

Tabelle

Der Jahresabschluss 2020 schließt zum Stichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 46.069.781,56 € ab.

Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2020 32.648.432,78 €.

Die Verringerung des Basiskapitals resultiert aus dem sog. Umswitch-Effekt in Höhe von 505,6 T€ (siehe Erläuterungen im Anhang Abschnitt 5.8.2 Passiva).

Die Überschüsse des ordentlichen und des Sonderergebisses werden wie folgt in die Rücklagen zugeführt:
- zweckgebundene Rücklage für zukünftige bisher nicht abschätzbare Schadensereignisse 10,0 T€
- Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 274,5 T€
- Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 10,7 T€.

Ergebnis der Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, 2 Stimmenthaltungen

Beschlüsse Nr. 38-1/2021 bis 38-6/2021:
Der Gemeinderat beschließt zur Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung, der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Teilfläche Flurstück 723“ Gemarkung Gelenau in der Fassung vom Juni 2021 – Abwägungsbeschluss.

Beschluss Nr. 39/2021

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Flurstücks 542/6 der Gemarkung Gelenau mit einer Größe von etwa 1.242 m² zu einem Kaufpreis von insgesamt 35.000,00 EUR.

Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 40/2021
Der Gemeinderat beschließt das Leasing eines Allradtraktors bei monatlichen Raten von 1.230,52 EUR brutto.

Der Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, 2 Stimmenthaltungen

Korrektur zum Beschluss Nr. 31/2021 im Amtsblatt Oktober 2021:

Punkt 1. des Beschlusses muss richtig lauten:
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beschließt die Auslegung des Beschlusses des Baubauungsplanes „Wohngebiet an der oberen Schule“ (Flurstücke 499/1; 500; 505;506; 508/a und Teile der Flurstücke 499/2 und 508/3 der Gemarkung Gelenau) bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung M 1 : 500, dem Teil B – Text sowie dem Teil C – Begründung in der Fassung vom 03.06.2021. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

 

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