WICHTIGE INFORMATIONEN
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.
Bekanntachung Vorentwurf
Planzeichnung Vorentwurf
Begründung Vorentwurf
Gälner Hymne NEU!
Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb.
CDU – zugeteilte Sitze: 6
- Fleischer, Ole
- Dietze, Roger
- Oesterreich, René
- Beier, Silvio
- Dwinger, André
- Hofmann, Andreas
Liste Gelenau – zugeteilte Sitze: 4
- Schröer, David
- Stiegler, Andy
- Finsterbusch, Viktoria
- Arnold, Friedemann
Wählervereinigung Gelenau – zugeteilte Sitze: 1
- Penzis, Robert
BSW – zugeteilte Sitze: 1
- Hertzsch, Günther
Vereine für Gelenau – zugeteilte Sitze: 4
- Böhm, Alexander
- Schmidt, Tanja
- Köhler, Stefan
- Preißler, Hans-Jörg
Sitzverteilung nach dem vorläufigen Wahlergebnis
Formulare für Wahlvorschläge
Pflichtunterlagen gemäß § 16 SächsKomWO
Parteien
- Wahlvorschlag (Anlage 16 SächsKomWO)
- Zustimmungserklärung / Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 17 SächsKomWO)
- Niederschrift einschließlich eidesstattlicher Erklärung zur Niederschrift (Anlage19 und 20 SächsKomWO)
- Hinweis zum Datenschutz
Mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen
- Wahlvorschlag (Anlage 16 SächsKomWO)
- Zustimmungserklärung / Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 17 SächsKomWO)
- Niederschrift einschließlich eidesstattlicher Erklärung zur Niederschrift (Anlage 19 und 20 SächsKomWO)
- gültige Satzung
- Hinweis zum Datenschutz
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung
- Wahlvorschlag (Anlage 16 SächsKomWO)
- Zustimmungserklärung / Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 17 SächsKomWO)
- Niederschrift einschließlich eidesstattlicher Erklärung zur Niederschrift (Anlage 19 und 20 SächsKomWO)
- Wahlrechtsbescheinigung der Unterzeichner des Wahlvorschlages (Anlage 21 SächKomWO)
- Hinweis zum Datenschutz
Optional bzw. bei Bedarf einzureichende Unterlagen gemäß § 16 SächsKomWO
- Erklärung des zuständigen Vorstandes zur "Höherzonung" (§ 6c Abs. 1 und § 36 KomWG)
- Eidesstattliche Erklärung über den Nichtverlust der Wählbarkeit bei ausländischen Unionsbürgern als Bewerber (§ 6a Abs. 3 KomWG)
- gültige Satzung, sofern nicht beim Bundeswahlleiterin hinterlegt
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2015 (BGBl. L S 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. L S. 2745, befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben.
Im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindenden Europaparlaments- und Kommunalwahlen sowie der am 01.09.2024 stattfindenden Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.