WICHTIGE INFORMATIONEN
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.
Bekanntachung Vorentwurf
Planzeichnung Vorentwurf
Begründung Vorentwurf
Gälner Hymne NEU!
Beschluss Nr. 028/2024
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass kein Gemeinderat einen Ablehnungsgrund nach § 18 Abs. 1 SächsGemO geltend gemacht hat.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass für keinen Gemeinderat ein Hinderungsgrund nach § 32 Abs. 1 SächsGemO gegeben ist.
Ergebnis der Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 029/2024
Der Gemeinderat wählt und bestellt Herrn Ole Fleischer zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters.
Beschluss Nr. 030/2024
Der Beschluss wurde zurückgestellt.
Beschluss Nr. 031/2024
Der Gemeinderat bestimmt und beschließt für den Fall einer Wahl das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren für die Zuteilung der Ausschusssitze.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 032/2024
Der Gemeinderat wählt als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses:
Mitglieder: stellvertretende Mitglieder:
Roger Dietze Silvio Beier
David Schröer Viktoria Finsterbusch
Andy Stiegler Viktoria Finsterbusch
Tanja Schmidt Stefan Köhler
Beschluss Nr. 033/2024
Der Gemeinderat wählt als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Technischen Ausschusses:
Mitglieder: stellvertretende Mitglieder:
Silvio Beier Roger Dietze
André Dwinger Andreas Hofmann
Alexander Böhm Stefan Köhler
Dr. Robert Penzis Andy Stiegler
Beschluss Nr. 034/2024
Die Zusammenstellung des Kultur- und Sozialausschusses erfolgt im Einigungsverfahren.
Mitglieder: stellvertretende Mitglieder:
Andreas Hofmann André Dwinger
David Schröer Viktoria Finsterbusch
Stefan Köhler Alexander Böhm
Günther Hertzsch Dr. Robert Penzis
Beschluss Nr. 035/2024
Der Gemeinderat beruft als beratende Mitglieder in den Kultur- und Sozialausschuss:
Monika Sperling, Isabel Freund und Stev Maneck
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 036/2024
Der Gemeinderat wählt als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH:
Andreas Hofmann und Alexander Böhm.
Beschluss Nr. 037/2024
Der Gemeinderat entsendet neben dem Bürgermeister als gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH:
Silvio Beier und Dr. Robert Penzis.
Beschluss Nr. 038/2024
Der Gemeinderat wählt als Vertreter und als Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Wilischthal“:
Vertreter: Stellvertreter:
René Oesterreich Viktoria Finsterbusch
Roger Dietze Silvio Beier
Günther Hertzsch Andreas Hofmann
Hans-Jörg Preißler Alexander Böhm
Beschluss Nr. 039/2024
Der Gemeinderat beschließt, seine regelmäßigen Sitzungen grundsätzlich jeweils um 18.15 Uhr im Saal vom Haus der Jugend und Kultur (Ernst-Grohmann-Straße 7, 09423 Gelenau/Erzgeb.) durchzuführen.
Die folgenden Sitzungstermine sind:
Dienstag, 29. Oktober 2024
Dienstag, 03./10. Dezember 2024.
In begründeten Fällen, bei Ortsterminen oder sofern absehbar ist, dass eine Vielzahl von Gästen an der Sitzung teilnehmen wird, kann der Bürgermeister einen abweichenden Termin oder einen
anderen Sitzungsraum festlegen.
Ergebnis der Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 040/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau beschließt den Beitritt zum Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen. Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Südsachsen vom 16. Dezember 2019 (SächsABl. 2020 S. 206-210), zuletzt geändert durch die 1. Änderung der Verbandssatzung vom 29.09.2021 (SächsAbl. 2021 S. 1404-1405), wird ausdrücklich anerkannt.
Ergebnis der Abstimmung: keine Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 041/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Gemeinde Gelenau auf dem Flurstück 1209 der Gemarkung Gelenau auf einer Fläche von ca. 2,40 ha. Die Aufstellung erfolgt im zweistufigen Verfahren nach BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem als Anlage 1 beigefügtem Übersichtslageplan dargestellt.
Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 042/2024
Der Gemeinderat beschließt zu einer nicht öffentlichen Angelegenheit.
Beschluss Nr. 024/2024
Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort
Die eingereichte Jahresrechnung belegt, dass 164.899,38 € zu viel Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurden.
Entsprechend der Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e. V. sind Über- bzw. Minderzahlungen nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung auszugleichen.
Bereich Tagespflege
Die Abrechnung für diesen Bereich ergab, dass die Initiativgruppe von der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. noch einen Kommunalanteil in Höhe von 1.961,65 € erhält.
Somit beläuft sich die von der Initiativgruppe zu leistende Rückzahlung auf 162.937,73 €.
Betriebskosten pro Platz
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereiche mit der Jahresrechnung 2023 bestätigt.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 025/2024
Mit der Jahresrechnung für das Jahr 2023 wurden auch die Betriebskosten pro Platz ermittelt.
Die ungekürzten Elternbeiträge werden ab dem 01.09.2024 wie folgt angepasst:
Krippe/Tagespflege: 299,00 €
Kindergarten: 145,00 €
Hort: 80,00 €
Der Sachverhalt wird mit dem Jugendamt des Erzgebirgskreises und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V. abgestimmt.
Dieser Beschluss erfolgte mit namentlicher Abstimmung.
Ergebnis der Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 026/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau beschließt, die Planungsleistungen für die Maßnahme „Sanierung Turnhalle PGS, 2. Bauabschnitt, Sanierung Sanitäranbau“ an das
Unternehmen IB Gerlach GmbH, zum Angebotspreis von insgesamt 20.942,20 € zu vergeben.
Dieser Beschluss erfolgte mit namentlicher Abstimmung.
Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 027/2024
Der Gemeinderat berät zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV Anlage Gornsdorf Fläche I und II" einschließlich der Begründung in der Fassung von 04/2024 in der Gemeinde Gornsdorf, Erzgebirgskreis und stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Gelenau durch diese Planung nicht berührt werden.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 001/2024
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2022 in der von Falk Slomiany & Koll. GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüften Fassung mit folgendem Stand:
Ergebnisrechnung in €
Ordentliche Erträge 7.445.684,10
Ordentliche Aufwendungen 7.096.103,40
Ordentliches Ergebnis 349.580,70
Außerordentliche Erträge 242.500,63
Außerordentliche Aufwendungen 230.849,92
Sonderergebnis 11.650,71
Gesamtergebnis 361.231,41
Bestandsentwicklung der liquiden Mittel in €
Anfangsbestand per 01.01.2022 2.361.668,67
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 428.079,58
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -1.075.770,96
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -115.886,84
Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2022 1.598.090,45
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr -763.578,22
Der Jahresabschluss 2022 schließt zum Stichtag 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 47.731.137,81 € ab.
Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2022 32.638.032,58 €.
Der Überschuss aus dem Sonderergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses und der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis der ordentlichen Rücklage zugeführt.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 002/2024
Der Gemeinderat beschließt den Verzicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88b SächsGemO zum 31.12.2024.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 003/2024
Der Gemeinderat beschließt, folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben an Frau Jolina Drechsel und Frau Bärbel Meyer zu übertragen:
1. Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,
2. Vollzug der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienen den Anlagen und Einrichtungen
gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,
3. Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,
4. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,
5. Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,
6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
7. Vollzug der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589)
geändert worden ist,
8. Vollzug des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden
ist, und
9. Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Die Zuständigkeiten des Polizeivollzugsdienstes bleiben unberührt.
Die Übertragung tritt mit erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 004/2024
Der Gemeinderat beschließt die Anberaumung einer Einwohnerversammlung für Dienstag, den 24. September 2024 um 18:00 Uhr, im Volkshaus Gelenau, Ernst-Thälmann-Straße 14, vorbehaltlich der Zustimmung des neu gewählten Gemeinderates.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 005/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2024 und beschließt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Gemeinde und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 006/2024
Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 2 Stimmenthaltungen
Beschluss Nr. 007/2024
Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 008/2024
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Mahd der gemeindeeigenen Grünflächen im Jahr 2024 an das Unternehmen Druckerei Baldauf, Gelenau, mit einer Auftragssumme von 23.426,04 € zu vergeben.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung, eine Befangenheit
Beschluss Nr. 009/2024
Der Beschluss wurde nicht gefasst.
Beschluss Nr. 010/2024
Der Gemeinderat berät zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 mit redaktionellen Änderungen in der Gemeinde Drebach, Erzgebirgskreis und stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Gelenau durch diese Planung nicht berührt werden.
Ergebnis der Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 011/2024
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Torsten Steidten zum 23.04.2024 vom Amt als Gemeinderatsmitglied ausscheidet. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 S. 1 HS 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 SächsGemO nicht mehr vorliegen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, eine Befangenheit
Beschluss Nr. 012/2024
Der Gemeinderat stellt fest, dass zwar ein Ablehnungsgrund nach § 18 Abs. 1 SächsGemO und kein Hinderungsgrund nach § 32 Abs. 1 SächsGemO gegeben ist, aber beschließt, dass Frau Monika Sperling zum 23.04.2024 als erste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der LINKE an Stelle von Herrn Torsten Steidten in den Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO nachrückt.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 013/2024
Der Gemeinderat wählt Frau Monika Sperling zum 23.04.2024 als Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Wilischthal“.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 014/2024
Die Haushaltpläne werden, wie in der Vorlage ausgewiesen, bestätigt. Erstmals erfolgt bei den Einrichtungen eine getrennte Planung nach Gebäuden. Der Eigenanteil an den Betriebskosten wird erbracht durch:
Renovierung von Gruppenzimmern/ Arbeitseinsätze bei Gestaltung der Außenanlagen/Durchführung des öffentlichen Kinderfestes sowie weiterer Veranstaltungen / Unterstützung der Gemeindeverwaltung bei der Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier/dem Basteln der Geschenke für die Seniorenweihnachtsfeier - finanzieller Wert 18.360,00 €. Die Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V. hat der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. per 30.06.2024 eine Plan-Ist-Abrechnung und monatlich (bis 10. des Folgemonats) eine Übersicht über die Auslastung der Einrichtung und über den Einsatz des päd. Personals vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten (Einrichtungen) und die Vereinbarung zur Finanzierung der Tagespflegestelle werden entsprechend der bestätigten Haushaltpläne für das Jahr 2024 ausgefertigt.
Die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V. wird aufgefordert, die finanziellen Mittel äußerst sparsam einzusetzen. Unvorhergesehene Ausgaben sind mit der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. im Vorfeld abzusprechen.
Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 015/2024
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, gültig ab 1. Juli 2024.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 016/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 6.587,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den BSV Gelenau e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 017/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 5.939,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den LV 90 Erzgebirge e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 018/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 4.974,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den RSK „Jugendkraft 1898“ Gelenau e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 019/2024
1. Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. verändern. Deshalb wird die Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 1. Januar 2025 anpassen. Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Das gemeindliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde.
2. Die Verwaltung wird gebeten, - im dritten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben und - im vierten Quartal 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 020/2024
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2024.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschlüsse Nr. 021/2024 – 023/2024
Der Gemeinderat beschließt zu nicht öffentlichen Angelegenheiten.