WICHTIGE INFORMATIONEN
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.
Bekanntachung Vorentwurf
Planzeichnung Vorentwurf
Begründung Vorentwurf
Gälner Hymne NEU!
Sehr geehrte Einwohner,
in der Sitzung des Gemeinderates am 26. April 2016 wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.
Beschluss Nr. 19/2016
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beschließt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. „Einkaufsmarkt an der B95“, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung M 1: 500 und dem Teil B – Text in der Fassung vom April 2016 und billigt die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht.
2. Der Gemeinderat beschließt, die vollständigen Planunterlagen für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 1 BauGB nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. frühzeitig öffentlich auszulegen.
3. Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu benachrichtigen und nach § 2 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig zu beteiligen. Die dafür zuständigen Behörden werden aufgefordert, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 20/2016
Der Gemeinderat bestätigt die Maßnahmenlisten für die Bereiche Budget Bund und
Budget Sachsen. Die aufgelisteten Maßnahmen sind in die entsprechenden jährlichen
Haushalt- und Finanzpläne aufzunehmen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 21/2016
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Ersatzneubau Brücke/Durchlass Straße der Einheit 157, BW 14 20 61 an das Unternehmen: CTI-Tief- und Ingenieurbau GmbH Wiesenburg, Gartenstraße 3 in 08134 Wildenfels, zum Angebotspreis von 211.014,99 € (brutto) zu vergeben.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 22/2016
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des 1.340 m² großen Grundstücks, Flurstück 1015/8 der Gemarkung Gelenau an die Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH, Werner-Seelenbinder-Weg 12 in 09423 Gelenau zum Zweck der Errichtung von PKW-Stellplätzen und einer Carportanlage für die auf Flurstück 1015/44 der Gemarkung Gelenau geplante Wohnanlage. Der Kaufpreis soll 34,00 EUR/m². somit insgesamt 45.560,00 EUR betragen.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 23/2016
Der Gemeinderat befürwortet die im Entwurf vorliegende Stellungnahme der Gemeinde zu den Prüfungsfeststellungen Nr. II des Prüfungsberichtes zur überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Gelenau zum 01.01.2012.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Sehr geehrte Einwohner,
in der Sitzung des Gemeinderates am 22. März 2016 wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.
Beschluss Nr. 13/2016
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Gelenau das Grundstück der Gemarkung Gelenau, bestehend aus den Flurstücken 29 a und 29 b, von den Eigen-tümern Herrn Jürgen Schulze und Frau Regina Schulze aus Thum zu einem Kaufpreis von 1.500,00 EUR erwirbt.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 14/2016
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Grundstückstauschvertrages zwischen
Herrn Ralf Pollmer, Gelenau und der Gemeinde Gelenau für zwei Teilflächen aus Flurstück
Nr. 378 und einer Teilfläche aus Flurstück Nr. 377 der Gemarkung Gelenau.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 15/2016
Der Gemeinderat beschließt die Umverteilung von Haushaltmittel in Höhe von
1.800,00 EUR zugunsten der Position Zuschüsse an Vereine.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 16/2016
Der Gemeinderat beschließt, dem RSK „Jugendkraft 1898“ Gelenau e. V. eine Zuwendung in Höhe von 8.000,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2016 zu gewähren.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 17/2016
Der Gemeinderat beschließt, dem BSV Gelenau e. V. eine Zuwendung in Höhe von 5.500,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2016 zu gewähren.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
Beschluss Nr. 18/2016
Der Gemeinderat beschließt, dem LV 90 Erzgebirge e. V. eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2016 zu gewähren.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme