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Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Nach der Europawahl und den Kommunalwahlen im Mai treten die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen am 1. September zur Wahl des 7. Sächsischen Landtages wieder an die Wahlurnen.

Dem vorliegenden Amtsblatt entnehmen Sie dazu die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie die Wahlbekanntmachung.

Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahl werden den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21. Juli bis 11. August 2019 durch die Deutsche Post AG zugestellt. Manchmal können die Wahlbenachrichtigungskarten zwischen Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekte rutschen. Deshalb bitten wir Sie, in dieser Zeit Ihre eingehende Post zu kontrollieren, bevor Sie Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekte zum Altpapier geben.

Außerdem bitten wir an dieser Stelle nochmals darum, die Briefkästen eindeutig und vollständig zu beschriften, damit die Wahlbenachrichtigungskarte jedem Wahlberechtigten ordnungsgemäß zugestellt werden kann.

Auch bei der Landtagswahl besteht wieder die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Dafür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie in unserer Meldebehörde erhalten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist beschrieben, wie die Unterlagen für die Briefwahl zu beantragen sind.

Für die Beantragung des Wahlscheins über das Internet klicken Sie auf der Startseite unserer Homepage www.gelenau.de auf die Onlinebeantragung. Sie werden dann zum Wahlscheinantrag geleitet. Sie können auch den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code mit Smartphone oder Tablet einscannen und landen dann gleich auf der Antragsseite für den Internetwahlschein auf unserer Homepage. Das Ausfüllen des Online-Wahlscheinantrages ist ganz einfach. Durch Plausibilitätsprüfungen können während der Eingabe keine Fehler passieren.

Die Briefwahlunterlagen stellen wir Ihnen nach der Beantragung umgehend zu. Bitte bedenken Sie aber bei der Antragstellung die Postlaufzeiten. Sollten Sie sich vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten oder im Urlaub sein, können wir Ihnen die Wahlunterlagen auch an eine andere als Ihre Wohnadresse (z. B. Urlaubsadresse) schicken.

Sie können mit Briefwahl auch sofort bei Beantragung an Ort und Stelle im Rathaus wählen.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. bietet für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger für die Landtagswahl wieder Stimmzettelschablonen an. Diese Stimmzettelschablonen können kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V., Tel. 0351 80906-11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden.

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