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Jahresrückblick 2024

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

Bekanntachung Vorentwurf
Planzeichnung Vorentwurf
Begründung Vorentwurf

Ja, es gibt ihn noch, den „Fonds zur Förderung besonders zukunftsweisender Umstände“, der jedoch dem Gelenauer Nachwuchs des Jahrgangs 2020 in etwas anderer Form präsentiert wurde. Corona-bedingt fand keine Willkommensveranstaltung statt. Die Geschenke wurden per Bote überbracht.

Die Zuwendungsgeber mussten dieses Mal etwas tiefer in die Tasche greifen, was sie angesichts der gestiegenen Kinderzahl von 23 im Jahr 2019 auf 32 Kinder 2020 gern taten. Mädchen und Jungen waren mit jeweils 16 gleich stark vertreten und zweimal gab es Zwillinge.

Den Fonds am Laufen zu halten, dazu braucht eszuverlässige Partner. Ein herzliches Dankeschön den eifrigen Sponsoren eins energie in sachsen, Kaufhaus Dietz GmbH, Buch- & Medienservice Daniel Berger und dem Gemischten Chor Gelenau.

Der Sängergemeinschaft unter Leitung von Frau Karin Steidel liegt die Unterstützung der Jüngsten sehr am Herzen, wie schon die Spendenaktion 2018 zeigte. Diesmal nutzten die Chorfrauen die Corona-Zwangspause für das Stricken von Kindersöckchen.

Nun musste nur noch eine Alternative für das traditionelle Gemeinschaftsfoto gefunden werden. So entstand die Idee, eine Collage anzufertigen. Die Familien, die sich an dieser Aktion beteiligten, stellten Fotos zur Verfügung, woraus Heiko Neubert ein Kunstwerk entwickelte.

Die Babybegrüßung konnte zwar auch auf diesem Wege durchgeführt werden, aber was fehlte, war der persönliche Kontakt – der Austausch mit und zwischen den Familien. Das wurde auch von einigen Eltern sehr bedauert. Hoffen wir, dass im kommenden Jahr wieder eine Veranstaltung möglich sein wird!

PA

 

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