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Amtstblatt Sonderausgabe

1.Seite Dezember 23

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Gemeindeverwaltung Gelenau
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Nancy Müller   
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Landtagswahl am 01.09.2024

Wahlbekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 01. September 2024

 

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Europa- und Kommunalwahlen am 0.06.2024

Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. nach Wahlbezirken

Ergebnis der Kreistagswahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. nach Wahlbezirken

Ergebnis der Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 09.06.2024 in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. nach Wahlbezirken

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Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb.

CDU – zugeteilte Sitze: 6

  1. Fleischer, Ole
  2. Dietze, Roger
  3. Oesterreich, René
  4. Beier, Silvio
  5. Dwinger, André
  6. Hofmann, Andreas

Liste Gelenau – zugeteilte Sitze: 4

  1. Schröer, David
  2. Stiegler, Andy
  3. Finsterbusch, Viktoria
  4. Arnold, Friedemann

Wählervereinigung Gelenau – zugeteilte Sitze: 1

  1. Penzis, Robert

BSW – zugeteilte Sitze: 1

  1. Hertzsch, Günther

Vereine für Gelenau – zugeteilte Sitze: 4

  1. Böhm, Alexander
  2. Schmidt, Tanja
  3. Köhler, Stefan
  4. Preißler, Hans-Jörg

 Sitzverteilung nach dem vorläufigen Wahlergebnis

 
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Wahlbekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am Sonntag, dem 09. Juni 2024


Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlenam 09. Juni 2024

 

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Gelenau/Ergeb.
am 09. Juni 2024

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Formulare für Wahlvorschläge

Pflichtunterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

Parteien

Mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen

Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung

 

Optional bzw. bei Bedarf einzureichende Unterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2015 (BGBl. L S 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. L S. 2745, befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben.

Im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindenden Europaparlaments- und Kommunalwahlen sowie der am 01.09.2024 stattfindenden Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

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