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Vorentwurf zur
1. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Gelenau/Erzgeb.
Weiterführende Infos zur Bekanntmachung, Begründung und zum Plan finden Sie unten.

Planzeichnung Teil 1

Planzeichnung Teil 2

pdfBegründung Vorentwurf.pdf

pdfBekanntmachung Vorentwurf.pdf

pdf Planzeichnung Vorentwurf.pdf

pdfDeckblatt Vorentwurf.pdf

Erweiterung Bebauungsplan Nr. 14-20-06/1 Gewerbegebiet B95 - 3. BA

 Erweiterung Bebauungsplan Nr. 14-20-06/1 Gewerbegebiet B95 - 3. BA

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Bebauungsplan "Wohngebiet Louis-Riedel-Weg"
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Planzeichnung Vorentwurf Stand 02 2023 nur Planzeichnung

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Begründung Entwurf.pdf

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Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Freizeit- und Erholungsgebiet Kegelsberg

Bild Leadertafel
Die nachhaltige Entwicklung des Freizeit- und Erholungsgebietes am Kegelsberg bedarf einer eingehenden Marktuntersuchung mit Stärken-/Schwächenanalyse für zukünftige Handlungsfelder, touristischen Angebotssegmenten und Investitionen, wobei nicht ausschließlich auf den Tourismusbereich abzustellen ist, sondern auch zu nutzende Reserven im Sportbereich gesehen werden. In Anbetracht des großen touristischen Potenzials und der gegebenen Voraussetzungen für Sport vor Ort und in der unmittelbaren Umgebung erscheinen steigender Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten mit Sanitär- und Hygieneeinrichtungen und damit die Erweiterung und der Ausbau des Erlebnislandes Kegelsberg durchaus realistisch. Dabei stehen die nachhaltige Entwicklung des Gebietes mit erweiterten und verbesserten Übernachtungsangeboten und touristischen Infrastrukturen mit Aktiv- und Erlebnisangeboten sowie eine Entwicklung des sanften Tourismus hin zu ganzjährigem Fremdenverkehr im Vordergrund. Ziel ist die Erstellung einer Projektstudie, die eine zukünftige, nachhaltige Entwicklung des Gebietes so aufbereitet, dass ein nachvollziehbares, schrittweise zu entwickelndes Tourismusangebot aufgezeigt und umgesetzt werden kann. Dazu wird derzeit eine Potentialanalyse und Projektstudie vorgenommen, gefördert als Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie.

Entschlämmung Rathausteich

Bild Leadertafel
Mit der Baumaßnahme werden die Schlammsedimente aus dem Teich beräumt und einzelne Schäden an den baulichen Anlagen im Umfeld beseitigt. Die wieder hergestellte Dauerhaftigkeit sichert die Standsicherheit längerfristig ab und gewährleistet eine uneingeschränkte Funktion der Teichanlage. Durch die verbesserten ökologischen Rahmenbedingungen wird auf längere Zeit eine bessere Wasserqualität gesichert.

Komplettrückbau leerstehendes Wohngebäude Straße der Einheit 218

Bild Leadertafel
Mit dem Rückbau des leerstehenden Wohngebäudes in unmittelbarer Nähe zum Hortgebäude der Pestalozzi-Grundschule wird ein vorhandenes Gefahrenpotenzial abgebaut und gleichzeitig Baufreiheit für einen notwendigen Erweiterungsbau des Hortgebäudes geschaffen. Die Erweiterung des Hortgebäudes soll die Betreuungskapazität absichern und die Betreuungsqualität verbessern.

Vorweihnachtliche Weisen und Gedichte erklangen am Sonnabend vor dem 1. Advent traditionell auf dem Rathausplatz zum Anschieben der Pyramide. Zu den Mädchen und Jungen der Pestalozzi-Grundschule und zum Posaunenchor gesellten sich in diesem Jahr der gemischte Chor und Egon Kleditzsch. Ein stimmungsvolles Programm wurde den zahlreichen Zuhörern geboten und auch die Einladung zum Mitsingen nahmen viele gern an.

Für Gaumenfreuden sorgten die Bäckerei Steinmühle mit weihnachtlichen Köstlichkeiten sowie der Skiverein mit duftendem Herzhaften und wärmendem Glühwein. Der Erlös aus dem Verkauf eines Riesenlebkuchens der „Steinmühle“, den Bürgermeister Knut Schreiter als „Geburtstagsrunde“ verdoppelte, ging als Spende an die Pestalozzi-Grundschule.

Mit dem Anschieben der Pyramide und dem Entzünden der 1. Kerze auf dem schwimmenden Adventskranz wurde die diesjährige Adventszeit dann endgültig eingeläutet. Auch die Krippenfiguren - in diesem Jahr um Ochs und Esel erweitert - wurden wieder ins rechte Licht gerückt. Pfarrerin Günther beschloss den Nachmittag mit einer kurzen Andacht und Gedanken zum Advent an der Weihnachtskrippe auf der Hofwallinsel.

 

Pyramidenanschieben

Verbindungsweg Straße der Einheit 31 zum Erich-Weinert-Weg
Die Erneuerung der Trinkwasserleitung erfolgt in diesem Bereich bereits seit Ende Oktober. Eine Vollsperrung von der Einmündung Straße der Einheit bis Einmündung Erich-Weinert-Weg dauert planmäßig bis Mitte November.

Bereich Werner-Seelenbinder-Weg
Auf dem Werner-Seelenbinder-Weg, Bereich Einfahrt ehem. Fleischerei Ahner bis Ecke Ernst- Thälmann-Siedlung erfolgt im Zeitraum 44. und 45. Kalenderwoche die Deckenerneuerung.

Baustelle

Zahlreich folgten auch in diesem Jahr die Seniorinnen und Senioren der Einladung des Bürgermeisters zu den traditionellen Weihnachtsfeiern. Zum ersten Mal begrüßte Knut Schreiter seine Gäste im oberen Ortsteil im Veranstaltungsraum des Depot Pohl- Ströher. Diese und auch die zweite Veranstaltung im Volkshaus fanden wieder reges Interesse bei den älteren Einwohnern unseres Ortes.
Mit viel Liebe und Begeisterung stimmten die Vorschulkinder der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e.V. sowie Flötenkinder der Grundschule Gelenau mit weihnachtlichen Liedern, Tänzen und kleinen Gedichten auf die Weihnachtszeit ein. So besuchte selbst der Weihnachtsmann mit gebrochenem Fuß die Bühne und bekam viele Helfer aus der Märchenwelt.
Nach einem guten Stück Stollen und einer Tasse Kaffee erfreute die Erzgebirgsgruppe Ehrenfriedersdorf mit kleinen Versen, Anekdoten und vor allem erzgebirgischen Liedern die Gäste und sorgte so für einen besinnlichen vorweihnachtlichen Nachmittag.

 

Rentnerw

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen für den Komplettrückbau des leerstehenden Wohngebäudes Straße der Befreiung 5 sowie die Gestaltung der Außenanlagen zu vergeben.
Interessenten können sich in der Gemeindeverwaltung, Tel. 037297 84960 melden.

Str. der Befreiung 5

In der Veranstaltung der Telekom am 15.11.2017 wurde ausgeführt, dass Gelenau fast vollständig bis zu den Telekom-Verteilerkästen mit Glasfaserkabel versorgt und damit fit für die digitale Zukunft ist. Ab Dezember wird das schnelle Internet VDSL für alle Haushalte in Gelenau verfügbar sein. Buchbar ist das neue Angebot mit Download-Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s dann ab Mitte Januar 2018. Erforderlich ist ein IP-fähiger Router.
Das neue Glasfasernetz ist ein offenes Netz und im freien Wettbewerb auch anderen Telekommunikationsunternehmen zugänglich, was den Nutzern die freie Anbieter- und Angebotswahl ermöglicht.
Kunden, die ihren Anschluss auf das schnelle Internet umstellen wollen, müssen die Telekom bzw. einen anderen Anbieter entsprechend beauftragen. Eine „automatische“ Umstellung erfolgt nicht.

telekom glasfaser

Am 11.10.2017 fand die diesjährige Dankeschönveranstaltung für ehrenamtlich Tätige und Teilnehmer am Blumenschmuckwettbewerb im Gasthof zur Katze statt.
Bürgermeister Knut Schreiter verwies auf das vielfältige ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde und dankte allen, die sich uneigennützig in unserer Kommune einsetzen und eine hervorragende Arbeit leisten, z. B. als Dolmetscher, Mitarbeiter im Asylkreis, Ortschronist, Friedensrichterin, Mediengestalterin oder Wegewart - um nur einige zu nennen. Besonderer Dank gebührt ebenso den Amtsblattausträgern, die jeden Monat die gemeindlichen Nachrichten an unsere Einwohner bringen. Auch im Freibad, in der Gemeindebibliothek und in anderen Freizeiteinrichtungen wird ehrenamtlich zugepackt.
Für eine blühendes Gelenau sorgen zudem die Teilnehmer des Blumenschmuckwettbewerbes und diejenigen, die sich um die Pflege kommunaler Grundstücke kümmern.
Der Bürgermeister betonte, dass sie alle unser Land ein Stück schöner machen und lebenswerter gestalten, weil sie es mit ihrer uneigennützigen Tätigkeit beschenken.

Dankeschönveranst

Bei turnusmäßigen Messungen wurden unter der Straße im Bereich der S-Kurve im unteren Ortsteil schadhafte Stellen an der äußeren Ummantelung der Ferngastrasse festgestellt, die eine Sanierung erfordern. Für die Arbeiten an der Stahlumhüllung muss die Straße aufgerissen werden, so dass eine Vollsperrung erforderlich wird. Damit der Verkehr während der Arbeiten weiter fließen kann, wird die Straße wird in diesem Bereich vorübergehend verlegt. Nach Beendigung der Arbeiten wird die ursprüngliche Verkehrsführung wieder hergestellt.

Straße Weißbach Gas

So sah es noch vor wenigen Wochen im neuen Marktgebäude aus. Fleißig wurde gearbeitet. Nun ist alles geschafft und der Eröffnung steht nichts mehr im Wege. Nach gerade einmal 7-monatigem Bau öffnet der NORMA-Markt mit bilgro-Getränkemarkt im Oberdorf an der B95 seine Pforten. Damit geht ein lang ersehnter Wunsch vieler Bürger der Gemeinde in Erfüllung.  Eine Bushaltestelle wurde auf Wunsch der Gemeinde am Parkplatz des Marktes errichtet, so dass der Ortsbus auch diese Einkaufstätte mindestens fünfmal am Tag anfährt. Auch eine Kundentoilette steht den Besuchern im neune Markt zur Verfügung.
Die Gemeinde bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht den Mitarbeitern alles Gute.

Norma

Am 1. Dezember beginnt für die Meteorologen der Winter, denn da ist der klimatologische oder meteorologische Winteranfang. Der kalendarische oder astronomische Winteranfang ist erst am 21. Dezember.
Egal, an welchem Tag der Winter tatsächlich Einzug hält - für die kommende Wintersaison müssen Sie gerüstet sein. Für alle Straßenanlieger gibt es Verpflichtungen aus der Räum- und Streupflichtsatzung, auf die wir an dieser Stelle hinweisen möchten.

Räum- und Streupflicht
Die Straßenanlieger sind verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Dabei gelten als Gehwege alle Flächen, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet sind, einschließlich der Schnittgerinne. Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand in einer Breite von einem Meter.
Straßenanlieger sind die Eigentümer, Besitzer und Pächter von Grundstücken und baulichen Anlagen, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter beträgt. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, so haben sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger zum Räumen und Streuen verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

Umfang des Schneeräumens
Die entsprechenden Flächen sind so breit – in der Regel mindestens einen Meter – von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist, auch dann, wenn jemand entgegenkommt. Die geräumten Flächen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Wege gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen.
Auch Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Die Flächen an und um Hydranten sind ebenfalls zu räumen und zu streuen.
Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil der Fläche – für den Fall, dass der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn – anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so frei zu räumen, dass das Schmelzwasser abfließen kann.
Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf nicht dem Nachbargrundstück zugeführt werden.

Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
Bei Schnee- und Eisglätte sind die Flächen rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von den Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material (z. B. Sand oder Splitt) zu verwenden. Der Einsatz von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Wenn auf oder im Gehweg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden können, ist das Bestreuen mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.
Für das Streumaterial sind die Straßenanlieger selbst verantwortlich.

Zeiten für das Räumen und Streuen
Die Gehwege und sonstigen Flächen müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftreten, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.

Schnee schippen

Mit einem festlichen Jubiläumskonzert im Volkshaus feierten die Musiker und ihre Gäste das 20-jährige Bestehen des Akkordeonorchesters „Gälner Extravaganten“. Seit zwei Jahrzehnten macht das Orchester seinem Namen alle Ehre, denn mit immer neuen musikalischen Leckerbissen werden die Zuhörer davon überrascht, was man mit dem Akkordeon alles spielen kann.
Der Leiter des Ensembles Ullrich Macher versteht es, immer wieder junge Leute für das Akkordeonspielen zu begeistern - und diese Begeisterung spürt man auch bei den Auftritten. Nur mit Leidenschaft und viel Fleiß kann ein derart umfangreiches und anspruchsvolles Repertoire dargeboten werden, wie es das Akkordeonorchester in beeindruckender Weise ausdrucksvoll zu Gehör bringt und sich damit einen Namen gemacht hat.
In seinem Grußwort dankte Bürgermeister Knut Schreiter dem gesamten Orchesterteam für die vielen wunderschönen Auftritte, die unser Gemeinwesen so sehr bereichern. Im Gleichklang Ziele zu formulieren und umzusetzen, sich anzupassen, einzufügen, aufeinander zu hören und im Miteinander den richtigen Ton zu treffen - das trifft auf ein Orchester genauso zu wie auf das Miteinander im Ort und in der Gesellschaft.

Wir wünschen den jungen Instrumentalisten weiterhin viel Freude beim Musizieren, dem Orchesterleiter immer neue künstlerische Ideen und stets beigeisterte Zuhörer.

Akkordeon

Kontakt zu uns

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Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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